Trotz vieler Versprechungen sind Accessibility Overlays noch nicht in der Lage, Richtlinienkonformität herzustellen. Dies liegt primär daran, dass die europäische Norm, auf die sich das BFSG bezieht (EN 301549), keine Teil-Konformität unterstützt.
Overlays müssten hierfür jedes Akzeptanzkriterium abdecken können. Ein einziges nicht erfülltes Kriterium kann dazu führen, dass die gesamte Seite als nicht barrierefrei gilt. Viele Kriterien können nicht von Overlays im Nachhinein repariert werden, sondern müssen als Teil des Entwicklungsprozesses sowohl von Designer:innen als auch Entwickler:innen mitgedacht und implementiert werden.