Bosch eBike Systems – Flow für alle

Egal, ob eine sportliche Tour durch das Unterholz oder entspanntes Pendeln zur Arbeit – eBikes sind auf unseren Fahrradwegen heute nicht mehr wegzudenken. Um das Fahrerlebnis noch stärker den individuellen Bedürfnissen und Wünschen anpassen zu können, hat Bosch eBike Systems eine App namens Flow entwickelt. Diese bietet Features wie einen zusätzlichen Diebstahlschutz und versorgt die Fahrer:innen über den Ride Screen mit allen relevanten Informationen. Während der Fahrt sind Werte wie Geschwindigkeit, Strecke, Höhe, Wetter oder Fitness- und Leistungsdaten einsehbar, ohne dabei die Hände vom Lenker nehmen zu müssen. Damit diese neue Dimension des Radfahrens allen Menschen gleichermaßen offensteht, hat Bosch eBike Systems unsere UX-Expert:innen hinzugezogen. Gemeinsam haben wir die App hinsichtlich ihrer Accessibility geprüft und weiterentwickelt.

Fahrrad mit Radcomputer am Lenker. Davor eine Hand, die ein Smartphone hält, auf dem eine Kartenapp geöffnet ist, die eine Route anzeigt.

Inklusives Verständnis für zukunftsfähige Produkte

Um eine barrierefreie Nutzung der eBike Flow App zu gewährleisten, haben wir im ersten Schritt getestet, ob die App den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAGs) entspricht. Die WCAGs stellen dabei den internationalen Standard für die digitale Barrierefreiheit dar und sind insbesondere durch die Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für zukunftsfähige Produkte relevant. Je nachdem, welche der Kriterien auf das Produkt zutreffen, welche Handicaps im Fokus stehen und welche Konformitätsstufe angestrebt wird, fällt der Umfang der ausgewählten Kriterien unterschiedlich aus.

Schritt für Schritt in Richtung Accessibility

Ein zentraler Bestandteil der Vorbetrachtung war die Analyse der Nutzer:innen und ihrer Handicaps: Wie nehmen blinde Menschen am Straßenverkehr teil? Welche Assistenzsysteme kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz? Als Resultat dieser Vorbetrachtung beschlossen wir gemeinsam mit dem Team von Bosch eBike, den Fokus auf das Erreichen der Konformitätsstufe AA und auf die Optimierung der gestalterischen Aspekte des Interfaces zu legen. Mit der Unterstützung von UXMA konnte Bosch eBike Systems den Einstieg in das Thema Accessibility beschleunigen und im Projekt sofort umsetzen.

Ein älterer Mann mit Fahrradhelm sitzt auf einer Bank. Er hält ein Smartphone in der Hand und tippt begeistert darauf herum. Vor ihm steht ein Fahrrad.

Testing Usability

Um sicherzustellen, dass eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist, wurde die App anschließend durch Accessibility Expert:innen von UXMA beurteilt. Der daraus entstehende Accessibility Conformance Report (ACR) gibt einen detaillierten Aufschluss darüber, inwieweit die barrierefreie Nutzung möglich ist und an welchen Komponenten und Pattern nachgebessert werden muss.

Es konnten Hürden festgestellt werden – beispielsweise bei Animationen und Videos, bei der Farbwahrnehmung und der Konsistenz von Layout und Bedienung. Diese identifizierten Barrieren wurden detailliert mit dem Team besprochen, um gemeinsam die besten Ergebnisse für die barrierefreie App-Nutzung für Menschen mit Behinderung zu entwickeln.

Wir sind überzeugt, dass eine überzeugende Accessibility Verständnis über das WARUM und WIE braucht, um nachhaltig als Anforderung an die User Experience etabliert zu werden. Diese Befähigung wurde von UXMA mithilfe von weiteren Teamgesprächen, Trainings und Q&As angestoßen.

UXMA-Leistungen:

  • Hilfestellung beim Einstieg ins Thema Accessibility

  • Prüfung und Anwendung der WCAG Konformitätsstufe AA

  • Erstellung eines offiziellen Accessibility Conformance Report (ACR)

  • Begleitung der Designteams bei Accessibility Optimierungen

  • Accessibility Trainings für Designer:innen

Zwei Hände auf einem Schreibtisch. Die linke hält ein Smartphone auf dem die Bosch eBike App geöffnet ist. Die rechte Hand hält einen Stift, der auf das "Willkommen" Feld in der App zeigt. Unter der Hand ist ein Blatt Papier mit Notizen.

Accessibility ist nicht mehr nur ein „Nice-to-have”! Immer mehr Organisationen stellen sich die Frage, wie gut ihre Applikationen für Nutzer:innen mit Behinderung geeignet sind und welche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

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